Hinweise zur Rechtsantragsstelle
Was ist die Rechtsantragstelle?
Bei jedem Sozialgericht ist eine Rechtsantragstelle eingerichtet. Hierbei handelt es sich um ein Serviceangebot der Sozialgerichte zugunsten von Bürgern, die nicht in der Lage sind, selbständig Anträge bei Gericht formgerecht einzureichen, und die eine anwaltliche Hilfe nicht in Anspruch nehmen wollen.
Welche Aufgabe hat die Rechtsantragstelle?
Im Rahmen der Rechtsantragstelle nehmen Beschäftigte des Gerichts Klagen, Anträge und sonstige Erklärungen auf und leisten Ihnen hierbei Formulierungshilfe. Es ist - entgegen einer verbreiteten Annahme - aber nicht Aufgabe der Rechtsantragstelle, eine Rechtsberatung zu erteilen. Eine Rechtsberatung kann ausschließlich von Rechtsanwälten, Gewerkschaften, Sozialverbänden oder ähnlichen Institutionen, vorgenommen werden. Die Inanspruchnahme der Rechtsantragstelle ist kostenlos.
Wer kann sich an die Rechtsantragstelle wenden?
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich, sofern Prozessfähigkeit besteht, an die Rechtsantragstelle wenden. Auf Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse kommt es nicht an. Sie brauchen auch kein deutscher Staatsangehöriger zu sein. Allerdings verfügt die Rechtsantragstelle nicht über Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher.
Wann hat die Rechtsantragstelle geöffnet?
Sie benötigen zur persönlichen Vorsprache grundsätzlich einen Termin.
Diesen können Sie montags von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr, dienstags und donnerstags zusätzlich von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter der Telefonnummer 0621/292-2193 vereinbaren.
Welche Unterlagen sind mitzubringen?
Eine Kopie des Bescheides und des Widerspruchsbescheides, gegen die sich Ihre Klage richtet.
Eine Kopie aller vorhandenen (medizinischen oder sonstigen) Unterlagen und Urkunden, mit denen Sie den in der Klage behaupteten Sachverhalt beweisen wollen.
Musterformulare zur Erhebung einer Klage bzw. zur Stellung eines Antrages auf einstweiligen Rechtsschutz können Sie hier herunterladen:
Formular einstweiliger Rechtsschutz
Formular Prozesskostenhilfe mit Merkblatt
Wichtiger Hinweis:
Es ist nicht möglich, bei den Gerichten per „gewöhnlicher“ E-Mail Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Derartige Prozesshandlungen können nur schriftlich, per Telefax oder zu Protokoll vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vorgenommen werden.
Wie Sie rechtswirksam schriftsätzlich bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf http://www.ejustice-bw.de beschrieben.
Eine Übersendung per einfacher E-Mail ist nicht zulässig und rechtlich unwirksam!